Fuesse auf Palme

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

A. Geltungsbereich

1. Die folgenden allgemeinen Reisebedingungen (ARB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Reisebüro Idealtours GmbH (im Folgenden: Idealtours) und unseren Kunden (im Folgenden: Reisender). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Reisende sind Personen, die einen Vertrag bzw. einen Vorvertrag über Reiseleistungen mit uns als Reisevermittler bzw. als Reiseveranstalter über Reisen abschließen, bzw. auch jede weitere Person, in deren Namen jene Person einen Vertrag eingeht, und jede Person, die einer dieser Personen ihre Ansprüche abtritt (der Erwerber).

 

B: Reiseveranstaltung und -Vermittlung von Pauschalreisen

1. Allgemeines

Die folgenden Bestimmungen gelten für sämtliche von Idealtours veranstalteten oder vermittelten Reisen, die unter das Pauschalreisegesetz (PRG) fallen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Bei Interesse an der Anmeldung zu einer Pauschalreise übergibt Idealtours dem Reisenden ein auf die gewünschte Pauschalreise zugeschnittenes Standardinformationsblatt mit Informationen zu den wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistung und allen sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen. Außerdem werden dem Reisenden in diesem Zusammenhang die vorliegenden ARB übergeben.

2.2. Eine nach der Übergabe der vorvertraglichen Informationen sowie der ARB abgegebene Anmeldung des Reisenden für eine Pauschalreise ist ein verbindliches Angebot. Der Reisende akzeptiert mit Abgabe des Angebots die vorvertraglichen Informationen laut Standardinformationsblatt und die Geltung der vorliegenden ARB. Die Anmeldung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Bei telefonischer Bestellung werden die vorvertraglichen Informationen mündlich erteilt. Telefonische Buchungen nach mündlicher Erteilung sämtlicher Informationen sind rechtsverbindlich. 

2.3. Der Vertrag zwischen dem Reisenden und Idealtours kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu welchem die Anmeldung von Idealtours mittels Übergabe oder Übersendung einer schriftlichen Annahme und einer Vertragsausfertigung (Vertragsdokument) bestätigt wurde. Das Vertragsdokument gibt den gesamten Inhalt des Vertrages, insbesondere auch sämtliche vorvertraglichen Informationen und die ARB, wieder. Sowohl die vorvertraglichen Informationen als auch die vorliegenden ARB werden Vertragsbestandteil. 

2.4. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Reisender haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet.

 

3. Informationspflichten

3.1. Durch Übermittlung des Standardinformationsblattes und der ARB vor Vertragsabschluss und des Vertragsdokuments nach Vertragsabschluss erfüllt Idealtours die gesetzlichen Informationspflichten.

3.2. Als Reisevermittler bzw. -Veranstalter von Pauschalreisen sind wir unter anderem verpflichtet, Reisende über die geltenden Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfvorschriften im Zusammenhang mit der Pauschalreise zu informieren. Jeder Teilnehmer ist allerdings selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist.

3.3. Sofern der Reisevermittler oder Reiseveranstalter für den Reisenden die Registrierung im Rahmen von elektronischen Reisegenehmigungsverfahren (zB ESTA/USA, e-Visa/Türkei, eTA/Kanada) durchführt, wird jegliche Haftung für die korrekte Eingabe der Daten ins System ausgeschlossen.

 

4. Bezahlung:

Mit der Anmeldung, frühestens jedoch elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise, ist eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises zu leisten. Die Restzahlung hat ohne weitere Aufforderung frühestens 20 Tage vor Reisebeginn auf dem Konto der Reisebüro Idealtours GmbH einzulangen - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. Idealtours behält sich ausdrücklich vor, bei Nicht-Einhaltung der Zahlungsfristen, die Buchung für den Reisenden kostenpflichtig zu stornieren.

 

5. Übertragung und Änderung des Pauschalreisevertrags

5.1. Übertragung: Der Reisende kann den Pauschalreisevertrag auf eine Person, die alle Vertragsbedingungen erfüllt, übertragen, wenn er Idealtours von der Übertragung innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens sieben Tagen vor Beginn der Pauschalreise schriftlich oder per E-Mail in Kenntnis setzt. Für die Übertragung dürfen Bearbeitungsgebühren in angemessener Höhe sowie sonstige erforderliche Gebühren, Entgelte und Kosten vorgeschrieben werden. Bei Stellung von Ersatzteilnehmern entstehen insbesondere Umbuchungsgebühren, deren Höhe abhängig ist von den jeweiligen Leistungsgebern, mindestens jedoch € 35,- pro Person beträgt. Der Reisende, der den Pauschalreisevertrag überträgt, und die Person, die in den Vertrag eintritt, haften als Gesamtschuldner für den noch ausstehenden Betrag des Reisepreises sowie für die durch die Übertragung entstandenen Kosten, Entgelte und Gebühren.

5.2. Preisänderung: Nach Abschluss des Pauschalreisevertrags ist eine Preisänderung bis 8 % des Gesamtpreises stets möglich, wenn Idealtours den Reisenden darüber spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise auf einem dauernden Datenträger unter Angabe von Gründen für die Preiserhöhung und mit einer Berechnung dafür in Kenntnis setzt. Außerdem ist eine Preiserhöhung stets möglich, wenn sich die Preisänderung unmittelbar aus einer Änderung

a) des Preises für die Personenbeförderung infolge der Kosten von Treibstoff oder anderen Energiequellen;

b) der Höhe der für die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen zu entrichtenden Steuern und Abgaben, die von Dritten erhoben werden, die nicht unmittelbar an der Erbringung der Pauschalreise mitwirken, einschließlich Aufenthaltsgebühren, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechender Gebühren auf Flughäfen, oder

c) der für die Pauschalreise maßgeblichen Wechselkurse ergibt.

Im Fall einer Preissenkung darf Idealtours tatsächliche Verwaltungsausgaben von der dem Kunden geschuldeten Erstattung abziehen. 

5.3. Sonstige Änderungen: Andere unerhebliche Änderungen des Pauschalreisevertrags durch Idealtours sind zulässig und werden vom Reisenden akzeptiert.

 

6. Rücktrittsrechte vor Beginn der Pauschalreise

6.1. Rücktrittsrecht des Reisenden aufgrund von Änderungen: Ist Idealtours gezwungen, eine wesentliche Reiseleistung erheblich zu ändern, oder können allfällige besondere Vorgaben des Reisenden nicht erfüllt werden, oder muss Idealtours den Reisepreis um mehr als 8 % erhöhen, so wird Idealtours den Reisenden darüber unverzüglich informieren und kann der Reisende innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntgabe der Änderung dieser zustimmen oder vom Vertrag ohne Zahlung einer Entschädigung zurücktreten. Wenn der Reisende innerhalb der 14 Tage keine Erklärung abgibt, ist dies als Zustimmung der Änderung zu werten. Bei Rücktritt vom Pauschalreisevertrag kann sich der Kunde mit einer anderen Reise als Ersatz einverstanden erklären, wenn wir ihm dies anbieten. Andernfalls werden wir dem Kunden sämtliche bis dato geleisteten Zahlungen binnen 14 Tagen ab der Rücktrittserklärung erstatten. Haben die Änderungen des Pauschalreisevertrags oder die als Ersatz angebotene Pauschalreise eine Minderung der Qualität oder Senkung der Kosten der Pauschalreise zur Folge, hat unser Kunde einen Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

6.2. Stornierung:

6.2.1. Der Reisende kann vor Beginn der Pauschalreise jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Vom Reisenden gewünschte Terminänderungen gelten als Stornierung und Neuanmeldung.

6.2.2. Bei Stornierung durch den Reisenden werden folgende Entschädigungspauschalen festgelegt:

bis 31 Tage vor Reiseantritt                                        25% 

ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt                             50%

ab 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt                               85%

ab dem 3. Tag vor Reiseantritt                                 100%

vom jeweiligen Reisepreis, mindestens jedoch € 35,- pro Person.

6.2.3. Für Kreuzfahrten abweichende Entschädigungspauschalen:

bis 60 Tage vor Reiseantritt                                        25%

ab 59. bis 40. Tag vor Reiseantritt                             50%

ab 39. bis 20. Tag vor Reiseantritt                             75%

ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                              100%

6.2.4. Für die Berechnung der Stornogebühr ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei Idealtours maßgeblich. 

6.2.5. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Entschädigung vom Reisevertrag nur dann zurücktreten, wenn er nachweist, dass am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf Rückerstattung der bereits getätigten Zahlungen (ausgenommen Service-Pauschale), jedoch keinen Anspruch auf Entschädigungen. Allfällige Beratungs- & Service Gebühren sind nicht Teil der Pauschalreise und werden nicht erstattet.

6.2.6. Gemäß Punkt 4. steht es Idealtours frei, den Vertrag bei Nicht-Einhaltung der Zahlungsfristen, für den Reisenden kostenpflichtig zu stornieren.

6.3. Nichtantritt der Reise: Wenn ein Reisender der Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt hat, können mindestens 85% des Reisepreises einbehalten werden.

6.4. Rücktrittsrecht von Idealtours: Wir können vor Beginn der Pauschalreise gegen volle Erstattung aller für die Pauschalreise getätigten Zahlungen, aber ohne Zahlung einer zusätzlichen Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn

a) sich für die Pauschalreise weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet haben und unsere Rücktrittserklärung dem Kunden 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen, sieben Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen, 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern, oder

b) wir aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert sind und unsere Rücktrittserklärung dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Pauschalreise zugeht. 

6.4.1. Die Mindestbeteiligung beträgt bei Charterflügen 75% der Passagierkapazität, bei Kreuzfahrten, Reisen mit Linienflugleistung und Busreisen 30 Personen und Tagesausflügen 40 Personen. Abweichende Mindestteilnehmerzahlen können im Einzelfall vertraglich vereinbart werden.

6.4.2. Entscheiden wir uns dafür, die Pauschalreise bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl dennoch durchzuführen, akzeptiert der Kunde geringfügige Abweichungen vom Leistungskatalog. Wenn nicht anders angegeben, entfällt die Leistung des Reiseleiters bei Unterschreitung einer Gruppengröße von 25 Personen.

6.5. Rückerstattung: Im Fall eines Rücktritts erstattet Idealtours dem Reisenden bereits getätigte Zahlungen - abzüglich allfälliger Entschädigungspauschalen - binnen 14 Tagen zurück. Weitere Schadenersatzansprüche stehen dem Reisenden nicht zu.

 

7. Erbringung der vertraglichen Leistung

7.1. Idealtours als Reiseveranstalter ist für die Erbringung aller im Pauschalreisevertrag vereinbarten Leistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen von uns selbst oder von anderen zu bewerkstelligen sind.

7.2. Mitteilungspflicht des Reisenden: Der Reisende verpflichtet sich, Idealtours jede Vertragswidrigkeit und sonstigen Mangel in der Erfüllung des Vertrages, die er während der Erbringung der im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reiseleistung wahrnimmt, unverzüglich mitzuteilen. Dies ändert grundsätzlich nichts an den Gewährleistungsansprüchen des Reisenden, eine Verletzung der Rügeobliegenheit kann aber dem Reisenden als Mitverschulden angerechnet werden und insofern allfällige Schadenersatzansprüche schmälern. An der Minderung des Schadens ist jedenfalls mitzuwirken. Gegebenenfalls empfiehlt es sich für die Reisenden in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten die jeweiligen Leistungsträger (Hotel, Fluggesellschaft) oder direkt beim Reisebüro den Mangel kenntlich zu machen und Abhilfe zu verlangen.

7.3. Wird eine Vertragsleistung mangelhaft erbracht, wird sich Idealtours bemühen, die Vertragswidrigkeit zu beheben, es sei denn dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Kann ein erheblicher Teil der vereinbarten Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, so wird Idealtours dem Reisenden ohne Mehrkosten für diesen eine angemessene andere Vorkehrung zur Fortsetzung der Pauschalreise anbieten. Führt die mangelhafte Erbringung der Vertragsleistung oder die getroffene Vorkehrung zu einer geringeren Qualität der Pauschalreise, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Angebotene Vorkehrungen nach diesem Absatz können vom Reisenden nicht abgelehnt werden, wenn diese mit den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Leistungen vergleichbar sind oder eine angemessen Preisminderung gewährt wird. 

7.4. Rücktrittsrecht des Kunden nach Antritt der Pauschalreise: Hat eine Vertragswidrigkeit erhebliche Auswirkung auf die Durchführung der Pauschalreise und behebt Idealtours diese nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, hat der Reisende Anspruch auf unverzügliche Rückbeförderung durch Idealtours, außer eine Rückbeförderung ist aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich. Letzterenfalls hat Idealtours dem Reisenden die Kosten für die notwendige Unterbringung für einen Zeitraum von drei Nächten zu tragen, sofern gesetzlich nicht längere Fristen vorgesehen sind.

7.5. Rücktritt von Idealtours nach Antritt der Reise: Idealtours wird von der Leistungserbringung dadurch befreit, wenn der Reisende im Rahmen einer Gruppenreise durch ungebührliches Verhalten die Durchführung der Reise - ungeachtet einer Abmahnung - nachhaltig stört. In diesem Fall ist der Reisende, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Veranstalter gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

 

8. Leistungsänderungen: 

8.1. Programmänderungen sind bei allen Reisen vorbehalten. Angegebene Reisezeiten und Reiseleiter sind unverbindlich.

8.2. Dem Reisenden ist bewusst und er verpflichtet sich, im Falle der Buchung einer Doppel- oder Mehrfachzimmer-Belegung bei alleiniger Anreise auch für die daraus entstehenden Mehrkosten (insbesondere Einzelzimmerzuschlag) aufzukommen.

 

9. Preisminderung und Schadenersatz

9.1. Der Reisende hat Anspruch auf Preisminderung und Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9.2. Derartige Ansprüche stehen dem Reisenden nicht zu, wenn Idealtours nachweist, dass eine Vertragswidrigkeit

a) dem Reisenden zuzurechnen ist, oder 

b) einem Dritten, der an der Erbringung der vom Pauschalreisevertrag umfassten Reiseleistung nicht beteiligt ist, zugerechnet werden kann und die Vertragswidrigkeit weder vorhersehbar noch vermeidbar war, oder

c) auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

9.3. Verletzt der Reisende seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Mitteilungspflicht bei wahrgenommenen Vertragswidrigkeiten, ist dies als Mitverschulden anzurechnen.

9.4. Die Ansprüche des Reisenden nach 9.1. verjähren nach 2 Jahren.

9.5. Der Reisende haftet für sämtliche Schäden, die er Idealtours schuldhaft und zumindest fahrlässig zugefügt hat nach den Bestimmungen des ABGB.

 

10. Reisebürosicherungsverordnung

Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters Reisebüro Idealtours durch eine Bankgarantie unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:

Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reisebeginn - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung von vorschriftsmäßig entgegengenommenen Zahlungen verwendet.

Garantiegeber: Volksbank Tirol, Innsbruck-Schwaz AG, Meinhardstrasse 1, 6020 Innsbruck. Garantie-Nr. 44576.
Eintragungsnummer im Veranstalter-Verzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend: 2006/0020

Abwickler: Allianz Partners, Postfach 3000, A-1130 Wien, Telefon 01/52503-7, Fax +43 1/52503-885,

Email service@allianz-assistance.at

Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler vorzunehmen.

 

C. Reisevermittlung von Einzelleistungen und Pauschalreisen, die nicht unter das PRG fallen, und Sonderbestimmungen für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen

1. Allgemeines

1.1. Die nachstehenden Bestimmungen gelten für die Vermittlung von Einzelleistungen durch Idealtours, weiters für die Vermittlung von Verträgen über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen

a) mit einer Dauer von weniger als 24 Stunden, die keine Übernachtung umfassen,

b) die nur gelegentlich und ohne Gewinnabsicht und nur einer begrenzten Gruppe von Reisenden angeboten oder vermittelt werden, oder

c) wenn der Vertrag auf der Grundlage einer allgemeinen Vereinbarung über die Organisation von Geschäftsreisen zwischen zwei Unternehmern geschlossen wird.

Außerdem gelten die Bestimmungen für Verträge über Pauschalreisen, wenn bei der Zusammenstellung einer Art von Reiseleistung mit einer oder mehreren touristischen Leistungen diese einen Anteil von 25 % des Gesamtwertes der Zusammenstellung unterschreiten, sie kein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung bedeuten und auch nicht als solches beworben werden.

1.2. Nachstehende Bestimmungen gelten für Reisevermittlungen von Einzelleistungen und von Pauschalreisen, die nicht unter das PRG fallen, sinngemäß: Abschnitt B. 2.4. (gleichzeitige Anmeldung mehrerer Reisender), 4. (Bezahlung), 5.1. (Übertragung des Vertrages), 5.2. (Preisänderungen des Vertrags).

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vermittlungsvertrag zwischen Reisenden und Idealtours kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu welchem die Anmeldung von Idealtours schriftlich bestätigt wurde. Die Anmeldung hat auf dem dazu bestimmten Anmeldeformular zu erfolgen. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn der Kunde die Geltung der auf dem Anmeldeformular abgedruckten ARB anerkennt. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Reisender haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet.

2.2. Mit der Bestätigung über den Reisevertrag sind die Informationspflichten des Reisevermittlers abgedeckt. Diese Bestätigung beinhaltet insbesondere den Firmenwortlaut/Produktnamen, die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers.

2.3. Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger, Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur Anwendung kommen.

2.4. Erfolgt die Anmeldung über Fernabsatz, verpflichtet sich Idealtours, den Reisenden vor Vertragsabschluss gemäß § 4 FAGG über den Vertragsinhalt zu informieren. Gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG steht dem Reisenden für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken und mit der Vermietung von Kraftfahrzeugen kein Rücktrittsrecht zu.

 

3. Informationen

3.1. Als Reisevermittler informiert Idealtours die Reisenden gerne über die geltenden Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfvorschriften in Zusammenhang mit der Reise. Jeder Reisende ist allerdings selbst für die Einhaltung dieser Vorschriften verantwortlich. Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist.

3.2. Sofern der Reisevermittler oder Reiseveranstalter für den Reisenden die Registrierung im Rahmen von elektronischen Reisegenehmigungsverfahren (zB ESTA/USA, e-Visa/Türkei, eTA/Kanada) durchführt, wird jegliche Haftung für die korrekte Eingabe der Daten ins System ausgeschlossen.

3.3. Als Reisevermittler sind wir bestrebt, die zu vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter Bedachtnahme auf die Besonderheiten des zu vermittelnden Vertrages bzw. auf die Gegebenheit der jeweiligen Destination nach bestem Wissen darzustellen.

3.4. Bei Buchung von Reiseversicherungen treten wir immer als Vermittler auf. Es gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Reiseversicherungsinstituts. Die Versicherungsbedingungen werden gemeinsam mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt.

 

4. Haftung

Die Haftung im Zuge der Vermittlungstätigkeit erstreckt sich auf a) die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Veranstalters bzw. Leistungsträgers, b) die einwandfreie Besorgung von Leistungen durch Idealtours, c) die Weiterleitung von Willenserklärungen und Zahlungen zwischen den Reisenden und dem vermittelten Unternehmen und umgekehrt. Idealtours haftet ausdrücklich nicht für die Erbringung der vermittelten bzw. besorgten Leistung.

 

5. Leistungsstörung

Als Reisevermittler haftet Idealtours bei Verletzung der ihr aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

6. Sonderbestimmungen für die Reisevermittlung von verbundenen Reiseleistungen:

Verbundene Reiseleistungen liegen vor, wenn der Kunde von verschiedenen Leistungsträgern angebotene Leistungen bei einem einzigen Kontakt bei Idealtours getrennt auswählt und zahlt oder wenn von uns gezielt eine weitere Leistung vermittelt wird, sofern der Vertrag über diese weitere Leistung spätestens 24 Stunden nach der ersten Buchungsbestätigung geschlossen wird. Bei der Reisevermittlung von derartigen verbundenen Reiseleistungen treffen Idealtours besondere Informationspflichten. Wir werden den Reisenden vor Vertragsabschluss gemäß dem gesetzlich vorgesehenen Standardinformationsblatt darüber aufklären, dass er keine Rechte in Anspruch nehmen kann, die ausschließlich für Pauschalreisen gelten, und dass jeder Leistungserbringer lediglich für die vertragsgemäße Erbringung seiner Leistung haftet und dem Reisenden der Insolvenzschutz zugutekommt.

 

D. Reiseveranstaltungstätigkeit außerhalb des PRG

1. Allgemeines:

Es wird auf die Bestimmungen in Abschnitt B 4. (Bezahlung), 5.1. (Übertragung des Vertrages), 5.2. (Preisänderungen des Vertrags), 6.4. und 7.5. (Rücktrittsrechte von Idealtours), 6.2. (Stornierung), 6.3. (Nichtantritt der Reise) und 7.2.

(Mitteilungspflicht des Reisenden), 8. (Leistungsänderungen) und 10. (Reisebürosicherungsverordnung) verwiesen und gelten diese Bestimmungen sinngemäß auch für die Reiseveranstaltungstätigkeit von Idealtours außerhalb des PRG.

 

2. Vertragsabschluss und Information:

2.1. Der Vertrag zwischen Reisenden und Idealtours kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu welchem die Anmeldung von Idealtours schriftlich bestätigt wurde. Die Anmeldung hat auf dem dazu bestimmten Anmeldeformular zu erfolgen. Eine Anmeldung ist nur möglich, wenn der Kunde die Geltung der auf dem Anmeldeformular abgedruckten ARB anerkennt. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Reisender haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet.

Abschnitt B 3.2. & 3.3. (Information) gelten sinngemäß. Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Katalog bzw. Prospekt sowie den weiteren darin enthaltenen Informationen. Vom Katalog abweichende Vereinbarungen müssen ausdrücklich in der Buchungsbestätigung festgehalten werden. Druckfehler, Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten!

 

3. Leistungsänderungen:

3.1. Programmänderungen sind bei allen Reisen vorbehalten. Angegebene Reisezeiten und Reiseleiter sind unverbindlich.

3.2. Dem Reisenden ist bewusst und er verpflichtet sich, im Falle der Buchung einer Doppel- oder Mehrfachzimmer-Belegung bei alleiniger Anreise auch für die daraus entstehenden Mehrkosten (insbesondere Einzelzimmerzuschlag) aufzukommen.

 

4. Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen

4.1. Gewährleistung: Der Reisende hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Er erklärt sich damit einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Zur Durchführung der Verbesserung besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Reisenden an einen Repräsentanten des Veranstalters.

4.2. Schadenersatz:

4.2.1. Verletzt Idealtours als Veranstalter oder verletzt einer unserer Gehilfen schuldhaft eine aus dem Vertragsverhältnis obliegende Pflicht, so sind wir den Reisenden gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden verpflichtet.


4.2.2. Soweit Idealtours auch für andere Personen als ihre Angestellten einzustehen hat, haftet Idealtours nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.2.3. Bei allen Wander-Reisen erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbständigen Wanderers / Bergsteigers. Alle Wanderungen erfolgen auf Eigenverantwortung und auf eigenes Risiko unter der Leitung des Reiseleiters. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Reisenden vorausgesetzt. Idealtours übernimmt daher keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des bergsteigerischen Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reisenden mit seiner Anmeldung bestätigt. Alle Reisen werden von Idealtours gewissenhaft vorbereitet. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele wird seitens Idealtours keine Garantie übernommen. Es liegt in der Natur der Reisen, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Reisenden bestehen bleiben.

4.2.4. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft Idealtours als Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer es wurden diese Gegenstände ausdrücklich in Verwahrung genommen. Es wird daher den Reisenden empfohlen keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.

4.3. Beschränkung des Schadenersatzes: Allfällige Schadenersatzansprüche sind mit der Höhe des Reisepreises begrenzt. 

4.4. Haftungsrechtliche Sondergesetze: Der Veranstalter haftet bei Flugreisen unter anderem nach dem Warschauer Abkommen und seinem Zusatzabkommen, bei Bahn- und Busreisen nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.

4.5. Reklamationsfrist: Mängel bzw. Reklamationen sind bei sonstigem Verlust innerhalb von 4 Wochen nach Rückkehr uns als Veranstalter schriftlich anzuzeigen.

 

5. Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen:

Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugen zu sichern. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Reise direkt bei Idealtours zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

 

E. Allgemeine Bestimmungen

  1. Auskünfte über die Namen der Reisenden und die Aufenthaltstorte werden an dritte Personen auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn die Reisenden haben ausdrücklich eine Auskunftserteilung gewünscht. Die durch die Übermittlung dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
  2. Bei allen Wander-Reisen erfolgt die Teilnahme auf Basis eines selbständigen Wanderers / Bergsteigers. Alle Wanderungen erfolgen auf Eigenverantwortung und auf eigenes Risiko unter der Leitung des Reiseleiters. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Reisenden vorausgesetzt. Idealtours übernimmt daher keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich im Rahmen des bergsteigerischen Teils einer Reise ergeben. Dies wird vom Reisenden mit seiner Anmeldung bestätigt. Alle Reisen werden von Idealtours gewissenhaft vorbereitet. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele wird seitens Idealtours keine Garantie übernommen. Es liegt in der Natur der Reisen, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Reisenden bestehen bleiben.
  3. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft Idealtours als Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht mitgenommen werden, außer es wurden diese Gegenstände ausdrücklich in Verwahrung genommen. Es wird daher den Reisenden empfohlen keine Gegenstände besonderen Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände ordnungsgemäß zu verwahren.
  4. Unsere Haftung für Reisegepäck wird der Höhe nach auf den dreifachen Reisepreis eingeschränkt. Ein Schadenersatzanspruch entfällt bei überwiegendem Eigenverschulden oder wenn das Gepäckstück außerhalb des von uns geschuldeten Transportes abhanden kommt gänzlich. Die Haftung für im Transportmittel zurückgelassenen Reisegepäcks entfällt ebenso.
  5. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Reisebüro Idealtours GmbH und ihren Kunden ergeben, ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht unseres Sitzes Brixlegg zuständig.
  6. Es gilt das österreichische Recht. Die jeweils gültigen ARB des Fachverbandes für Reisebüros gelten nur subsidiär, insbesondere hinsichtlich der dort angeführten Stornosätze.
  7. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Reisenden einschließlich dieser ARB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 

Stand Jänner 2021/sune

Allgemeine Reisebedingungen | REISEBÜRO IDEALTOURS